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Beitragsordnung

für den Verein „Gesund zwischen Nord- und Ostsee – Gesundheits- und Präventionsregion e. V.“ mit den Initiativen „Gesund am NOK“ „Gesund in Nord SH“

Die Mitgliederversammlung des Vereins Gesundheits- und Präventionsregion im Kreis Rendsburg-Eckernförde e.V. hat folgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag gemäß den Regelungen in §§ 3 und 4 der Vereinssatzung. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und nicht in Teilbeträge umgerechnet

2. Die Beiträge werden jeweils im Januar eines Jahres fällig. Beginnt die Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt, werden die Beiträge für das erste Jahr zehn Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

3. Der jährliche Beitrag beträgt:

für private Personen 50,00 €
für gewerbliche Personen
GbR ohne Mitarbeiter
GbR mit bis zu 3 Mitarbeitern

100,00€
150,00 €
für Unternehmen
bis 10 Mitarbeiter
11 bis 50 Mitarbeiter
51 bis 250 Mitarbeiter
251 bis 500 Mitarbeiter
Über 500 Mitarbeiter

200,00 €
350,00 €
500,00 €
700,00 €
900,00 €
für Vereine und Verbände
bis 20 Mitarbeiter
21 bis 250 Mitarbeiter
Über 250 Mitarbeiter
Für Vereine können ggf. niedrigere Beiträge mit dem Vorstand vereinbart werden – mindestens jedoch

250,00 €
500,00 €
750,00 €
50,00 €
für gemeinnützige Einrichtungen
bis 50 Mitarbeiter in Schleswig-Holstein
ab 51 Mitarbeiter in Schleswig-Holstein

250,00 €
400,00 €
für Kommunen und Gemeinden 250,00 €
für Kreisverwaltungen 400,00 €
für fördernde Mitglieder
mindestens
50,00€

4. Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00 €, die mit dem Bescheid über die Aufnahme in den Verein fällig wird.

5. In dem Bescheid über die Aufnahme in den Verein ist der Beitragsbescheid enthalten, aus dem die Höhe des Beitrages, sonstiger Beträge, der Zeitraum, die Zahlungsart und die Fälligkeit hervorgehen. Die Bescheide werden auf elektronischem Wege zugestellt.

6. Für Mitglieder, die Räumlichkeiten oder Personal für die Geschäftsführung des Vereins dauerhaft zur Verfügung stellen, kann die Beitragspflicht entfallen. Der Wegfall der Beitragspflicht muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Das Gleiche gilt für die Aufnahmegebühr.

7. Der Vorstand des Vereins kann in Einzelfällen Gebühren und Beiträge teilweise erlassen oder stunden.

8. Diese Beitragsordnung kann von der Mitgliederversammlung durch Beschluss geändert werden.

Der Beitragsordnung wurde zugestimmt in der Mitgliederversammlung vom 01.06.2022.

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